§ 23 UmwStG
Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
► Folgen bei der übernehmenden GmbH (§ 23 UmwStG) 1. Einbringung nach § 21 UmwStG? 2. Buchwert oder Zwischenwert? 3. Sperrfrist von sieben Jahren? 4. Veräußerung innerhalb der Frist? 5. Steuerpflicht beim Einbringenden? 6. Einbringungsgewinn II berechnen. 7. Anschaffungskosten nach § 23 UmwStG erhöhen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 23 UmwStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ► Folgen bei der übernehmenden GmbH (§ 23 UmwStG)
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