§ 223 Abs. 4 SGB V
Vorschrift im Sozialgesetzbuch (Abs. 4)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt höhere Beitragsbelastungen bei der Beitragsbemessungsgrenze und gewerblichen Minijobs ab 2027 sowie einen Beitragszuschlag für bestimmte familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner ab 2028.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 223 Abs. 4 SGB V steht in steuerstoff für Vorschrift im Sozialgesetzbuch (Abs. 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit 30. Juli 2026 in Kraft. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung werden vor allem Änderungen ab 2027 und 2028 relevant.
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