§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
10. Rentenversicherung: Kapital oder lebenslange Rente? Wird aus einer Rentenversicherung tatsächlich eine lebenslange Leibrente gezahlt, richtet sich die Besteuerung regelmäßig nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, sondern nach den Rentenregelungen, insbesondere § 22 EStG.
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Worum geht es?
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Wird aus einer Rentenversicherung tatsächlich eine lebenslange Leibrente gezahlt, richtet sich die Besteuerung regelmäßig nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, sondern nach den Rentenregelungen, insbesondere § 22 EStG.
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