§ 2150 BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompaktes Prüfungsschema zur Erbschaftsteuer bei Testament/Erbvertrag, Vermächtnis und geltend gemachtem Pflichtteilsanspruch.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 2150 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der Geldanspruch wird grundsätzlich als Kapitalforderung bzw. Kapitalschuld mit dem Nennwert bewertet (§ 12 ErbStG i. V. m. § 12 BewG). Abzugsbeschränkungen des § 10 Abs. 6 ErbStG sind zu prüfen.
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