§ 21 Abs. 1 und 2 UStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer entstehen häufig parallel, sind aber nicht deckungsgleich. Maßgeblich für die EUSt ist der tatsächliche Eingang der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 21 Abs. 1 und 2 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eigenständigkeit von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer
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