Fundstelle

§ 21 Abs. 1 und 2 UStG

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer entstehen häufig parallel, sind aber nicht deckungsgleich. Maßgeblich für die EUSt ist der tatsächliche Eingang der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 21 Abs. 1 und 2 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eigenständigkeit von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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