Gesetz

§ 2032 BGB

Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Mit dem Tod geht der Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 2032 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Mit dem Tod geht der Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).

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