§ 2032 BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Mit dem Tod geht der Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).
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Worum geht es?
§ 2032 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Mit dem Tod geht der Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).
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