Gesetz

§ 2 GrEStG

Vorschrift im Grunderwerbsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Systematik der Umsatzsteuerbefreiungen, Ausfuhrlieferungen nach §§ 4 Nr. 1 Buchst. a, 6 UStG, Zuordnung der Beförderung im Reihengeschäft und Grundstücksumsätze nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 2 GrEStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Grunderwerbsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine Steuerbefreiung wird erst geprüft, wenn zuvor ein steuerbarer Umsatz festgestellt wurde.

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