§ 2 GrEStG
Vorschrift im Grunderwerbsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Systematik der Umsatzsteuerbefreiungen, Ausfuhrlieferungen nach §§ 4 Nr. 1 Buchst. a, 6 UStG, Zuordnung der Beförderung im Reihengeschäft und Grundstücksumsätze nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 2 GrEStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Grunderwerbsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eine Steuerbefreiung wird erst geprüft, wenn zuvor ein steuerbarer Umsatz festgestellt wurde.
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