§ 2 Abs. 1 UStG · KB: Unternehmensumfang
Unternehmer, Unternehmen (Abs. 1) — Umsatzsteuergesetz
Gesetzeswortlaut
§ 2 UStG · Unternehmer, Unternehmen
Absatz 1
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 UStG · KB: Unternehmensumfang
Worum geht es?
§ 2 Abs. 1 UStG · KB: Unternehmensumfang steht in steuerstoff für Unternehmer, Unternehmen (Abs. 1) — Umsatzsteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Mehrere Betriebe desselben Einzelunternehmers bilden umsatzsteuerlich grundsätzlich mehrere voneinander unabhängige Unternehmen.
- Wie sind Warenbewegungen zwischen zwei Betrieben desselben Unternehmers grundsätzlich zu behandeln?
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