§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Gutscheinkarte muss die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. 1. Zusätzlichkeitsvoraussetzung 2. § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG 3. Geldleistung oder Sachbezug? 4. 50-Euro-Freigrenze 5. Rechtsfolge (steuerfrei oder steuerpflichtig)
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Gutscheinkarte muss die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.
- § 8 EStG bestimmt, welche Vorteile als steuerpflichtige Einnahmen gelten und wie sie bewertet werden.
Passende Wissensbeiträge
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- Sachbezüge: Gutscheinkarten bis 50 €LohnsteuerSteuerfreie Gutscheinkarten nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Voraussetzungen, 50-Euro-Freigrenze und ZAG-Kriterien.
- § 8 EStG: Einnahmen, Sachbezüge und ZusatzleistungenGesetze / Einkommensteuer§ 8 EStG regelt, was als Einnahme gilt und wie Geldleistungen, Sachbezüge, Dienstwagen, Mahlzeiten, Gutscheine, Personalrabatte und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Leistungen zu bewerten sind.