Fundstelle

§ 2(1) israelische Einkommensteuerverordnung

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

• Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 2(2) und • Einkünfte aus gewerblicher bzw. freiberuflicher Tätigkeit nach § 2(1) der israelischen Einkommensteuerverordnung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 2(1) israelische Einkommensteuerverordnung steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 2(2) und
  • Einkünfte aus gewerblicher bzw. freiberuflicher Tätigkeit nach § 2(1) der israelischen Einkommensteuerverordnung.

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