Gesetz

§ 1a KStG

Option zur Körperschaftsbesteuerung — Körperschaftsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

8. Anteile an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG Der Beitrag behandelt außerdem die bislang nicht ausdrücklich geregelte Frage, ob § 6b Abs. 10 EStG auch auf Beteiligungen an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG angewendet werden kann.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 1a KStG steht in steuerstoff für Option zur Körperschaftsbesteuerung — Körperschaftsteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Anteile an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG
  • Der Beitrag behandelt außerdem die bislang nicht ausdrücklich geregelte Frage, ob § 6b Abs. 10 EStG auch auf Beteiligungen an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG angewendet werden kann.
  • Begründet wird dies insbesondere mit dem Anteilsbegriff der BFH-Rechtsprechung und dem Grundgedanken der Option nach § 1a KStG.
  • Die Einbeziehung optierender Personengesellschaften nach § 1a KStG wird im Beitrag befürwortet, ist aber mangels ausdrücklicher Regelung besonders prüfungsbedürftig.
  • Eine Rückoption zur Besteuerung als Personengesellschaft ist nach § 1a Abs. 4 KStG möglich.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon