§ 1a KStG
Option zur Körperschaftsbesteuerung — Körperschaftsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
8. Anteile an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG Der Beitrag behandelt außerdem die bislang nicht ausdrücklich geregelte Frage, ob § 6b Abs. 10 EStG auch auf Beteiligungen an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG angewendet werden kann.
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Worum geht es?
§ 1a KStG steht in steuerstoff für Option zur Körperschaftsbesteuerung — Körperschaftsteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Anteile an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG
- Der Beitrag behandelt außerdem die bislang nicht ausdrücklich geregelte Frage, ob § 6b Abs. 10 EStG auch auf Beteiligungen an optierenden Personengesellschaften nach § 1a KStG angewendet werden kann.
- Begründet wird dies insbesondere mit dem Anteilsbegriff der BFH-Rechtsprechung und dem Grundgedanken der Option nach § 1a KStG.
- Die Einbeziehung optierender Personengesellschaften nach § 1a KStG wird im Beitrag befürwortet, ist aber mangels ausdrücklicher Regelung besonders prüfungsbedürftig.
- Eine Rückoption zur Besteuerung als Personengesellschaft ist nach § 1a Abs. 4 KStG möglich.
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