§ 193 BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 3 AO in Verbindung mit § 193 BGB.
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Worum geht es?
§ 193 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 3 AO in Verbindung mit § 193 BGB.
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