§ 19 GenDG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Medizinische Untersuchungen dürfen nur durch medizinisches Fachpersonal erfolgen. - Die ärztliche Schweigepflicht ist zu wahren. - Genetische Untersuchungen oder die Anforderung entsprechender Ergebnisse durch den Arbeitgeber sind nach § 19 GenDG grundsätzlich unzulässig. - Psychologische Tests und Assessment-Center benötigen ebenfalls einen sachlichen Bezug zur vorgesehenen Tätigkeit und eine datenschutzrechtliche Grundlage.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 19 GenDG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Genetische Untersuchungen oder die Anforderung entsprechender Ergebnisse durch den Arbeitgeber sind nach § 19 GenDG grundsätzlich unzulässig.
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