§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Mit Urteil vom 11.6.2026 – VI R 15/24 – hat der BFH entschieden, dass die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verfassungsgemäß ist. - Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), - Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), - selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder - nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)
- Nach § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern stets als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen.
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