§ 18j UStG
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ältere Unterlagen verwenden für elektronische B2C-Leistungen teilweise noch den Begriff Mini-One-Stop-Shop (MOSS). Für die aktuelle Rechtsanwendung ist die heutige OSS-Systematik maßgeblich. Der One-Stop-Shop ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine zentrale Erklärung bestimmter in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerbarer B2C-Umsätze über einen Mitgliedstaat. Für deutsche Unternehmer ist insbesondere § 18j UStG relevant.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 18j UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Leistungen im Drittlandsgebiet nach § 3a Abs. 8 UStG
- Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG soll bei den besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i und § 18j UStG ausgeschlossen werden.
- Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte können derzeit nicht über den OSS nach § 18j UStG erklärt werden.
- Social-Media-Plattformen: Umsatzsteuer bei digitalen Dienstleistungen und Plattformmodellen
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Umsatzsteuer – Dienstleistungen EU/Drittland: B2C, Beförderung und E-CommerceUmsatzsteuerLeistungsort bei B2C-Dienstleistungen, Personen- und Güterbeförderung, Beförderungsmittelvermietung, Tätigkeits- und Vermittlungsleistungen, Katalogleistungen, elektronischen Leistungen und Drittlandsnutzung.
- Jahressteuergesetz 2026: Was sich bei der Umsatzsteuer ab 2027 ändern sollUmsatzsteuerÜberblick über die wichtigsten geplanten Umsatzsteueränderungen des Regierungsentwurfs zum JStG 2026 – u. a. Wertabgaben, elektronische Schnittstellen, § 3f UStG, Konsignationslager, OSS/IOSS, Reverse Charge und die neue erklärungsabhängige Organschaft ab 2030.
- Social-Media-Plattformen: Umsatzsteuer bei digitalen Dienstleistungen und PlattformmodellenUmsatzsteuerZusammenfassung zu Eigenhandel, Vermittlung und fiktiver Dienstleistungskommission bei Social-Media-Plattformen, zur Leistungsortbestimmung elektronischer Dienstleistungen, zu § 3 Abs. 11a UStG, Nutzerdaten als möglichem Entgelt und flankierenden Meldepflichten nach dem PStTG.