Gesetz

§ 18j UStG

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Ältere Unterlagen verwenden für elektronische B2C-Leistungen teilweise noch den Begriff Mini-One-Stop-Shop (MOSS). Für die aktuelle Rechtsanwendung ist die heutige OSS-Systematik maßgeblich. Der One-Stop-Shop ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine zentrale Erklärung bestimmter in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerbarer B2C-Umsätze über einen Mitgliedstaat. Für deutsche Unternehmer ist insbesondere § 18j UStG relevant.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 18j UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Leistungen im Drittlandsgebiet nach § 3a Abs. 8 UStG

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