§ 18j UStG
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ältere Unterlagen verwenden für elektronische B2C-Leistungen teilweise noch den Begriff Mini-One-Stop-Shop (MOSS). Für die aktuelle Rechtsanwendung ist die heutige OSS-Systematik maßgeblich. Der One-Stop-Shop ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine zentrale Erklärung bestimmter in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerbarer B2C-Umsätze über einen Mitgliedstaat. Für deutsche Unternehmer ist insbesondere § 18j UStG relevant.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 18j UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Leistungen im Drittlandsgebiet nach § 3a Abs. 8 UStG
Passende Wissensbeiträge
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