Gesetz

§ 18i UStG

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- Unternehmereigenschaft und Ansässigkeit der Kunden prüfen, - Leistungsorte bestimmen, - ggf. ausländische Registrierungspflichten beachten, - ggf. OSS-Verfahren nach §§ 18i, 18j UStG nutzen, - die Umsatzsteuer auf das gesamte vom Endkunden gezahlte Entgelt berechnen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 18i UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ggf. OSS-Verfahren nach §§ 18i, 18j UStG nutzen,

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