§ 18i UStG
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Unternehmereigenschaft und Ansässigkeit der Kunden prüfen, - Leistungsorte bestimmen, - ggf. ausländische Registrierungspflichten beachten, - ggf. OSS-Verfahren nach §§ 18i, 18j UStG nutzen, - die Umsatzsteuer auf das gesamte vom Endkunden gezahlte Entgelt berechnen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 18i UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ggf. OSS-Verfahren nach §§ 18i, 18j UStG nutzen,
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