§§ 17a ff. UStDV
Vorschriften ab § 17a des Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Prüfung von Reihengeschäften im EU-Binnenmarkt: Zuordnung der Warenbewegung, bewegte und ruhende Lieferung, Zwischenhändler, USt-IdNr., innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb sowie Registrierungsfolgen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 17a ff. UStDV steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 17a des Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Zuordnung der Warenbewegung ist der zentrale Prüfungsschritt. Nur die bewegte Lieferung kann bei einer Warenbewegung zwischen EU-Mitgliedstaaten als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
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