Gesetz

§§ 17a ff. UStDV

Vorschriften ab § 17a des Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Prüfung von Reihengeschäften im EU-Binnenmarkt: Zuordnung der Warenbewegung, bewegte und ruhende Lieferung, Zwischenhändler, USt-IdNr., innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb sowie Registrierungsfolgen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 17a ff. UStDV steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 17a des Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Zuordnung der Warenbewegung ist der zentrale Prüfungsschritt. Nur die bewegte Lieferung kann bei einer Warenbewegung zwischen EU-Mitgliedstaaten als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon