§ 176 BewG
Vorschrift im Bewertungsgesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Grundstücksarten, Verfahrenszuordnung, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Feststellung des Grundbesitzwerts und Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 176 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewG
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