§§ 161–179 HGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompakter Praxisüberblick zur KG: Stellung von Komplementär und Kommanditist, Haftung, Mitunternehmerschaft, Sondervergütungen, § 15a EStG, Feststellung und Umsatzsteuer.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 161–179 HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die KG ist eine Personenhandelsgesellschaft. Kennzeichnend ist die unterschiedliche Haftung ihrer Gesellschafter:
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