Fundstelle

§ 16 Abs. 4 ImmoWertV

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bei Abweichungen zwischen Richtwertgrundstück und Bewertungsgrundstück ist für die Bodenwertanpassung die rechtlich mögliche Bebauung maßgebend. Entscheidend ist zudem die vom Gutachterausschuss verwendete WGFZ und nicht ohne Weiteres die GFZ.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 16 Abs. 4 ImmoWertV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bodenwertanpassung im Sachwertverfahren: Rechtlich mögliche WGFZ maßgebend

Passende Wissensbeiträge

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