§ 16 Abs. 3 und 4 EStG
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Gibt der Unternehmer seine betriebliche Tätigkeit auf, liegt regelmäßig eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG vor. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dabei aufzudecken. Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, kann unter den weiteren Voraussetzungen der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Betracht kommen. Bei einem Freibetrag von 45.000 EUR verbleiben im Beispiel 1.560 EUR steuerpflichtiger Aufgabegewinn.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 16 Abs. 3 und 4 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Gibt der Unternehmer seine betriebliche Tätigkeit auf, liegt regelmäßig eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG vor. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dabei aufzudecken.
- Kommt der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Betracht?
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.