Fundstelle

§ 152 Abs. 5, 10 AO

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

53 Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer sind quartalsmäßig zu leisten. Kommt die Geschäftsführung der GmbH ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht nach, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen; dieser wird mindestens 10 EUR und höchstens 25.000 EUR betragen (§ 152 Abs. 5, 10 AO).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 152 Abs. 5, 10 AO steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für Körperschaftsteuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, ist die Abgabefrist bis Ende Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres verlängert (§ 149 Abs. 3 Nr. 2 AO).

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