§ 15 Abs. 2 BewG
Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 2)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einem Familienheim kann der Nutzungsvorteil grundsätzlich mit der ortsüblichen Miete nach § 15 Abs. 2 BewG bewertet und für den Zeitraum zwischen Erwerb und Rückgabe kapitalisiert werden.
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Worum geht es?
§ 15 Abs. 2 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei einem Familienheim kann der Nutzungsvorteil grundsätzlich mit der ortsüblichen Miete nach § 15 Abs. 2 BewG bewertet und für den Zeitraum zwischen Erwerb und Rückgabe kapitalisiert werden.
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