Fundstelle

§§ 15, 15a, 20 und 32d EStG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Eine GmbH ist selbst Steuersubjekt und zahlt Körperschaftsteuer; bei einer Personengesellschaft wird der Gewinn grundsätzlich den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit Einkommen- oder Körperschaftsteuer besteuert. Weitere Unterschiede bestehen bei Gewerbesteuer, Entnahmen und Ausschüttungen, Sondervergütungen, Sonderbetriebsvermögen, Verlustnutzung und der Behandlung von Verträgen mit Gesellschaftern.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 15, 15a, 20 und 32d EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine GmbH und eine Personengesellschaft unterscheiden sich steuerlich vor allem darin, wer das Steuersubjekt ist und wie Gewinne den Beteiligten zugerechnet werden.

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