§ 146b AO-E
Vorschrift im Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Regierungsentwurf zur Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 2028 bei mehr als 100.000 € Gesamtumsatz, zur elektronischen Belegbereitstellung und zu weiteren Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 146b AO-E steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Geplante Kassenpflicht ab 2028 – Zweites Kassengesetz
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