Gesetz

§ 146 AO

Vorschrift im Abgabenordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Keine Buchung ohne Beleg, Grund-/Journal-/Kontenfunktion sichern, Verfahrensdokumentation als Pflichtbestandteil.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 146 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Belegfunktion (Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg")

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Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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