GoBD — Belegfunktion und Verfahrensdokumentation
Keine Buchung ohne Beleg, Grund-/Journal-/Kontenfunktion sichern, Verfahrensdokumentation als Pflichtbestandteil.
Tempo
Belegfunktion (Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg")
- Jeder Geschäftsvorfall ist durch einen Originalbeleg oder einen geeigneten Eigenbeleg nachzuweisen.
- Pflichtinhalte des Belegs: eindeutige Belegnummer, Belegdatum, Geschäftspartner, Betrag und Währung, ggf. Fremdwährungskurs, USt-Satz, hinreichende Erläuterung des Geschäftsvorfalls.
- Mitgeltende Unterlagen (Verträge, Lieferscheine, Bestellungen) sind über eindeutige Verknüpfungen (Index, Barcode, Referenznummer) auffindbar zu machen.
Grund-/Journal-/Kontenfunktion
- Grundaufzeichnungsfunktion: vollständige und unveränderbare Erfassung jedes Geschäftsvorfalls zeitnah nach Entstehung.
- Journalfunktion: chronologische Darstellung aller gebuchten Geschäftsvorfälle (Buchungsprotokoll).
- Kontenfunktion: systematische, sachliche Ordnung auf Bestands- und Ertragskonten — Verdichtung nur zulässig, wenn die Einzelposten jederzeit reproduzierbar bleiben.
Bearbeitung von Belegen
- Belegsicherung sofort (laufende Nummerierung, Eingangsstempel, geordnete Ablage).
- Konvertierung von Papier in digitale Form ist zulässig, wenn bildliche und inhaltliche Übereinstimmung gewährleistet und die ursprüngliche Form vernichtet werden darf (Verfahrensdokumentation zur ersetzenden Erfassung notwendig).
- Eigenbelege nur in Ausnahmefällen, mit klarer Begründung und Unterschrift.
Internes Kontrollsystem (IKS)
- Maßnahmen, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellen: Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsschutz, Abstimm- und Kontrollroutinen, Protokollierung.
- IKS ist Teil der Buchführungspflicht — fehlt es, ist die formelle Ordnungsmäßigkeit gefährdet.
Verfahrensdokumentation (GoBD Rn. 151 ff.)
- Pflichtbestandteil jeder DV-gestützten Buchführung; muss Aufbau, Inhalt und Ablauf des Verfahrens vollständig und schlüssig erläutern.
- Mindestbestandteile: allgemeine Beschreibung, Anwender- und technische Dokumentation, Betriebsdokumentation, Beschreibung des IKS.
- Änderungen der Verfahren sind mit Versionsstand und Geltungszeitraum zu dokumentieren (historisierte Dokumentation).
- Typische Prüfungsschwerpunkte: ersetzendes Scannen, E-Mail-Eingang, Kassensysteme, Schnittstellen zwischen Vor- und Hauptsystemen, Archivierung.
Konsequenz: Fehlt oder ist die Verfahrensdokumentation unzureichend, kann dies allein die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage stellen, sofern dadurch die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle beeinträchtigt ist (BMF: nicht jede Lücke ist automatisch ein Mangel).