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Buchhaltung

GoBD — Belegfunktion und Verfahrensdokumentation

Keine Buchung ohne Beleg, Grund-/Journal-/Kontenfunktion sichern, Verfahrensdokumentation als Pflichtbestandteil.

Tempo

Belegfunktion (Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg")

  • Jeder Geschäftsvorfall ist durch einen Originalbeleg oder einen geeigneten Eigenbeleg nachzuweisen.
  • Pflichtinhalte des Belegs: eindeutige Belegnummer, Belegdatum, Geschäftspartner, Betrag und Währung, ggf. Fremdwährungskurs, USt-Satz, hinreichende Erläuterung des Geschäftsvorfalls.
  • Mitgeltende Unterlagen (Verträge, Lieferscheine, Bestellungen) sind über eindeutige Verknüpfungen (Index, Barcode, Referenznummer) auffindbar zu machen.

Grund-/Journal-/Kontenfunktion

  • Grundaufzeichnungsfunktion: vollständige und unveränderbare Erfassung jedes Geschäftsvorfalls zeitnah nach Entstehung.
  • Journalfunktion: chronologische Darstellung aller gebuchten Geschäftsvorfälle (Buchungsprotokoll).
  • Kontenfunktion: systematische, sachliche Ordnung auf Bestands- und Ertragskonten — Verdichtung nur zulässig, wenn die Einzelposten jederzeit reproduzierbar bleiben.

Bearbeitung von Belegen

  • Belegsicherung sofort (laufende Nummerierung, Eingangsstempel, geordnete Ablage).
  • Konvertierung von Papier in digitale Form ist zulässig, wenn bildliche und inhaltliche Übereinstimmung gewährleistet und die ursprüngliche Form vernichtet werden darf (Verfahrensdokumentation zur ersetzenden Erfassung notwendig).
  • Eigenbelege nur in Ausnahmefällen, mit klarer Begründung und Unterschrift.

Internes Kontrollsystem (IKS)

  • Maßnahmen, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellen: Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsschutz, Abstimm- und Kontrollroutinen, Protokollierung.
  • IKS ist Teil der Buchführungspflicht — fehlt es, ist die formelle Ordnungsmäßigkeit gefährdet.

Verfahrensdokumentation (GoBD Rn. 151 ff.)

  • Pflichtbestandteil jeder DV-gestützten Buchführung; muss Aufbau, Inhalt und Ablauf des Verfahrens vollständig und schlüssig erläutern.
  • Mindestbestandteile: allgemeine Beschreibung, Anwender- und technische Dokumentation, Betriebsdokumentation, Beschreibung des IKS.
  • Änderungen der Verfahren sind mit Versionsstand und Geltungszeitraum zu dokumentieren (historisierte Dokumentation).
  • Typische Prüfungsschwerpunkte: ersetzendes Scannen, E-Mail-Eingang, Kassensysteme, Schnittstellen zwischen Vor- und Hauptsystemen, Archivierung.

Konsequenz: Fehlt oder ist die Verfahrensdokumentation unzureichend, kann dies allein die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage stellen, sofern dadurch die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle beeinträchtigt ist (BMF: nicht jede Lücke ist automatisch ein Mangel).