Fundstelle

§§ 14 bis 16 BewG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Der Kapitalwert solcher Rechte richtet sich grundsätzlich nach den §§ 14 bis 16 BewG.

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Worum geht es?

§§ 14 bis 16 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Kapitalwert solcher Rechte richtet sich grundsätzlich nach den §§ 14 bis 16 BewG.

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