Gesetz

§ 14 BewG

Vorschrift im Bewertungsgesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Kürzung erfolgt grundsätzlich um den nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert dieser Bezüge.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 14 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Kürzung erfolgt grundsätzlich um den nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert dieser Bezüge.
  • Welche Leistung kann den Versorgungsfreibetrag des überlebenden Ehegatten mindern?

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