Fundstelle

§ 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8 UStG

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Gesetzeswortlaut

§ 14 UStG · Ausstellung von Rechnungen

amtlicher Text

Absatz 1 · Satz 2

Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbehaltlich des Absatzes 2 als sonstige Rechnung übermittelt werden.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

Die gesetzlichen Neuregelungen zur E-Rechnung ergeben sich insbesondere aus § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG. Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG eine Rechnung, die

Worum geht es?

§ 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die gesetzlichen Neuregelungen zur E-Rechnung ergeben sich insbesondere aus § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG.
  • Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG eine Rechnung, die

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