§ 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8 UStG
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Gesetzeswortlaut
§ 14 UStG · Ausstellung von Rechnungen
Absatz 1 · Satz 2
Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbehaltlich des Absatzes 2 als sonstige Rechnung übermittelt werden.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Die gesetzlichen Neuregelungen zur E-Rechnung ergeben sich insbesondere aus § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG. Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG eine Rechnung, die
Worum geht es?
§ 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die gesetzlichen Neuregelungen zur E-Rechnung ergeben sich insbesondere aus § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG.
- Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG eine Rechnung, die
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