§ 13a EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der Gewinn wird insbesondere nach den §§ 4 bis 7k und § 13a EStG ermittelt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 13a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der Gewinn wird insbesondere nach den §§ 4 bis 7k und § 13a EStG ermittelt.
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