Gesetz

§ 13a EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Der Gewinn wird insbesondere nach den §§ 4 bis 7k und § 13a EStG ermittelt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 13a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Gewinn wird insbesondere nach den §§ 4 bis 7k und § 13a EStG ermittelt.

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