Gesetz

§ 1361b BGB

Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Eine Teilungsversteigerung der gemeinsamen Eheimmobilie ist während der Trennungszeit nicht generell ausgeschlossen. Nach der Rechtsprechung muss jedoch der besondere Schutz der Ehewohnung, insbesondere nach § 1361b BGB, berücksichtigt werden. Bei Kindern oder besonderen Schutzbedürfnissen kann eine Interessenabwägung zu einer vorübergehenden Einschränkung führen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 1361b BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Als Familienheim gilt grundsätzlich die Wohnung, die den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet. Ferien-, Wochenend- und bloße Zweitwohnungen sind nicht begünstigt. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung, nicht allein die melderechtliche Anmeldung.

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