§ 1361b BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Eine Teilungsversteigerung der gemeinsamen Eheimmobilie ist während der Trennungszeit nicht generell ausgeschlossen. Nach der Rechtsprechung muss jedoch der besondere Schutz der Ehewohnung, insbesondere nach § 1361b BGB, berücksichtigt werden. Bei Kindern oder besonderen Schutzbedürfnissen kann eine Interessenabwägung zu einer vorübergehenden Einschränkung führen.
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Worum geht es?
§ 1361b BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Als Familienheim gilt grundsätzlich die Wohnung, die den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet. Ferien-, Wochenend- und bloße Zweitwohnungen sind nicht begünstigt. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung, nicht allein die melderechtliche Anmeldung.
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