Fundstelle

§§ 1361b, 1568a BGB

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Familienheim im Scheidungsfall: Schenkungsteuerbefreiung, Zugewinnausgleich, § 23 EStG, Grunderwerbsteuer und typische Gestaltungsfallen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 1361b, 1568a BGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Als Familienheim gilt grundsätzlich die Wohnung, die den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet. Ferien-, Wochenend- und bloße Zweitwohnungen sind nicht begünstigt. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung, nicht allein die melderechtliche Anmeldung.

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