§§ 118, 166 HGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1) Voraussetzungen - Mitunternehmerinitiative (Geschäftsführung / Kontrollrechte, §§ 118, 166 HGB) und - Mitunternehmerrisiko (Beteiligung an Gewinn, Verlust und stillen Reserven incl. Firmenwert). - Beides muss grundsätzlich kumulativ erfüllt sein.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 118, 166 HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Mitunternehmerinitiative (Geschäftsführung / Kontrollrechte, §§ 118, 166 HGB) und
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