§§ 112 ff. EStG
Vorschriften ab § 112 des Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das Urteil betrifft ausschließlich die steuerliche Energiepreispauschale nach §§ 112 ff. EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 112 ff. EStG steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 112 des Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das Urteil betrifft ausschließlich die steuerliche Energiepreispauschale nach §§ 112 ff. EStG.
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