§§ 11 bis 14 BewG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Vollständiges Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer nach R E 10.1 ErbStR mit getrennter Betrachtung der einzelnen Nachlassgegenstände.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 11 bis 14 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ausführliches Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer; vgl. R E 10.1 ErbStR
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