§§ 11, 151, 182 ff. BewG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Steuerpflicht, Steuerklassen, Freibeträge, Bewertung und Tarif nach ErbStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 11, 151, 182 ff. BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst den unentgeltlichen Vermögensübergang von Todes wegen (§ 3 ErbStG) bzw. unter Lebenden (§ 7 ErbStG).
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