§ 109 BewG
Vorschrift im Bewertungsgesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompakte Übersicht zur Bewertung von Einzelunternehmen, Mitunternehmeranteilen und Kapitalgesellschaftsanteilen mit dem gemeinen Wert, dem vereinfachten Ertragswertverfahren und dem Substanzwert als Mindestwert.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 109 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der Wert wird grundsätzlich in folgender Reihenfolge ermittelt:
Passende Wissensbeiträge
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