Fundstelle

§§ 105–152 HGB

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Praxisüberblick zur KG: Stellung von Komplementär und Kommanditist, Haftung, Mitunternehmerschaft, Sondervergütungen, § 15a EStG, Feststellung und Umsatzsteuer.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 105–152 HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die KG ist eine Personenhandelsgesellschaft. Kennzeichnend ist die unterschiedliche Haftung ihrer Gesellschafter:

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