Gesetz

§ 102 Satz 2 FGO

Vorschrift im Finanzgerichtsordnung (Satz 2)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Überblick über aktuelle Rechtsprechung zu Behaltensfristen, Konzernklausel, einheitlichem Erwerbsgegenstand, Nutzungsrechten und Rückabwicklung nach § 16 GrEStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 102 Satz 2 FGO steht in steuerstoff für Vorschrift im Finanzgerichtsordnung (Satz 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der folgende Überblick fasst wichtige praxisrelevante Entwicklungen der Rechtsprechung für 2026 zusammen.

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