§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 4 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Seit 2023 gelten neue Regeln für das häusliche Arbeitszimmer und die Arbeit im Homeoffice: Für ein häusliches Arbeitszimmer ist grundsätzlich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung entscheidend. Daneben kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Tagespauschale von 6 EUR bis maximal 1.260 EUR jährlich genutzt werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 4 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 muss zwischen dem **häuslichen Arbeitszimmer** nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und der **Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung** nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG unterschieden werden.
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