§ 1 StGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der BFH stützt diese Abgrenzung unter anderem auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG i.V.m. § 1 StGB.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Der BFH stützt diese Abgrenzung unter anderem auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG i.V.m. § 1 StGB.
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