§ 1 LStDV
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Rechtsgrundlagen § 1 LStDV – Arbeitnehmer und Dienstverhältnis. H 19.0 LStH – Hinweise zum Arbeitnehmerbegriff. H 19.2 LStH – Abgrenzung von Arbeitslohn und anderen Einkünften. § 7 SGB IV – Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 1 LStDV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 1 LStDV – Arbeitnehmer und Dienstverhältnis.
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