§ 1 Abs. 1 Satz 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das BMF regelt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG neu. Für selbst getragene häusliche Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen kann ab 2026 neben dem Einzelnachweis eine neue Strompreispauschale verwendet werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Steuerbefreiung gilt für Vorteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Begünstigt sind insbesondere:
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