Nr. 6 Abs. 6 Satz 1 BRW-RL 2011
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
WGFZ – wertrelevante Geschossflächenzahl: Die WGFZ kann darüber hinaus weitere wirtschaftlich nutzbare Flächen berücksichtigen, insbesondere ausgebaute bzw. ausbaufähige Dachgeschossflächen. Nach Nr. 6 Abs. 6 Satz 1 BRW-RL 2011 ist ihr Begriff daher weiter als die reine GFZ.
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Worum geht es?
Nr. 6 Abs. 6 Satz 1 BRW-RL 2011 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die WGFZ kann darüber hinaus weitere wirtschaftlich nutzbare Flächen berücksichtigen, insbesondere ausgebaute bzw. ausbaufähige Dachgeschossflächen. Nach Nr. 6 Abs. 6 Satz 1 BRW-RL 2011 ist ihr Begriff daher weiter als die reine GFZ.
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