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Neuregelung mit Wirkung ab 1. Juli 2026

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Minijobber können eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab dem 1. Juli 2026 einmalig für die Zukunft aufheben.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Neuregelung mit Wirkung ab 1. Juli 2026 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben. Damit ist eine Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht während eines fortbestehenden Minijobs möglich.

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