MwStSystRL
EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
2. Anknüpfung an die Zollabgaben Bei zollpflichtigen Einfuhren knüpft Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL Steuertatbestand und Steueranspruch grundsätzlich an die Entstehung der Zollabgaben an. Das bedeutet, dass Zeitpunkt und Entstehung der EUSt eng mit dem Zollverfahren verzahnt sind.
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Worum geht es?
MwStSystRL steht in steuerstoff für EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei zollpflichtigen Einfuhren knüpft Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL Steuertatbestand und Steueranspruch grundsätzlich an die Entstehung der Zollabgaben an. Das bedeutet, dass Zeitpunkt und Entstehung der EUSt eng mit dem Zollverfahren verzahnt sind.
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