MinStG
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
• neuer § 81a MinStG-E für den Side-by-Side Safe Harbour, • neuer § 81b MinStG-E für den UPE Safe Harbour, • Verlängerung des CbCR Safe Harbour. Weitere Bestandteile sollen nach der Darstellung gegebenenfalls über eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 99 Abs. 4 MinStG umgesetzt werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
MinStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- neuer § 81a MinStG-E für den Side-by-Side Safe Harbour,
- neuer § 81b MinStG-E für den UPE Safe Harbour,
- Weitere Bestandteile sollen nach der Darstellung gegebenenfalls über eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 99 Abs. 4 MinStG umgesetzt werden.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.