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MinStG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

• neuer § 81a MinStG-E für den Side-by-Side Safe Harbour, • neuer § 81b MinStG-E für den UPE Safe Harbour, • Verlängerung des CbCR Safe Harbour. Weitere Bestandteile sollen nach der Darstellung gegebenenfalls über eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 99 Abs. 4 MinStG umgesetzt werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

MinStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • neuer § 81a MinStG-E für den Side-by-Side Safe Harbour,
  • neuer § 81b MinStG-E für den UPE Safe Harbour,
  • Weitere Bestandteile sollen nach der Darstellung gegebenenfalls über eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 99 Abs. 4 MinStG umgesetzt werden.

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