LG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2015, 26 Qs 194/15
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisbeitrag zum Umfang des Akteneinsichtsrechts nach § 147 Abs. 1 StPO im Steuerstrafverfahren, zum Verhältnis zum Steuergeheimnis nach § 30 AO sowie zur Behandlung von Anzeigen, Handakten und Schwärzungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
LG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2015, 26 Qs 194/15 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren versus Anzeigen und Schwärzungen
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