Verwaltung

KStR

Körperschaftsteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

7. Bedeutung von KStR R 7.1 R 7.1 KStR stellt ein allgemeines Ermittlungsschema für Körperschaften dar, die nur gewerbliche Einkünfte erzielen können. Ausgangspunkt ist dort der steuerliche bzw. steuerlich korrigierte Jahresüberschuss; anschließend folgen außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen, etwa für Beteiligungsergebnisse, nicht ausgleichsfähige Verluste, vGA, verdeckte Einlagen, nichtabziehbare Aufwendungen, Zuwendungen, steuerfreie Erträge und Umwandlungsvorgänge.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

KStR steht in steuerstoff für Körperschaftsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Vermögensverwaltende Familienstiftung – Kapitalerträge und zu versteuerndes Einkommen

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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