KStR
Körperschaftsteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
7. Bedeutung von KStR R 7.1 R 7.1 KStR stellt ein allgemeines Ermittlungsschema für Körperschaften dar, die nur gewerbliche Einkünfte erzielen können. Ausgangspunkt ist dort der steuerliche bzw. steuerlich korrigierte Jahresüberschuss; anschließend folgen außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen, etwa für Beteiligungsergebnisse, nicht ausgleichsfähige Verluste, vGA, verdeckte Einlagen, nichtabziehbare Aufwendungen, Zuwendungen, steuerfreie Erträge und Umwandlungsvorgänge.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
KStR steht in steuerstoff für Körperschaftsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Vermögensverwaltende Familienstiftung – Kapitalerträge und zu versteuerndes Einkommen
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